Delegation ist zunächst nur eine Aufgabenverlagerung
Delegation gilt zu Recht als ein wesentliches Instrument arbeitsteiliger Praxisorganisation. Ärztliche Arbeitszeit soll auf diejenigen Tätigkeiten konzentriert werden, für die ärztliche Kompetenz erforderlich ist, während delegierbare Aufgaben von entsprechend qualifizierten Mitarbeitenden übernommen werden. Mit zunehmender Arbeitsbelastung, Fachkräftemangel, erweiterten Versorgungsaufgaben und einer stärkeren Differenzierung der Tätigkeiten gewinnt dieses Prinzip zusätzlich an Bedeutung.
Aus der Übertragung einer Aufgabe folgt jedoch noch nicht zwangsläufig eine organisatorische Entlastung.
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