Was der Vergleich mit anderen Haus- und Facharztpraxen zusätzlich zeigt
Wer eine Arztpraxis führt, kennt die eigene Organisation sehr genau. Was Praxisinhaber dagegen kaum kennen können, ist die Organisation anderer Praxen. Über einzelne Gespräche mit Kollegen entstehen Eindrücke, gelegentlich werden Erfahrungen ausgetauscht. Ein systematischer Einblick bleibt jedoch selten. Schon deshalb ist es schwierig einzuschätzen, ob bestimmte organisatorische Regelungen in der eigenen Praxis eher üblich, überdurchschnittlich ausgeprägt oder in vergleichbaren Praxen deutlich weiter verbreitet sind.
Genau an dieser Stelle erhält der Fachgruppenvergleich seinen Nutzen. Er ergänzt die Betrachtung der eigenen Praxis um eine Information, die aus dem Praxisalltag selbst nicht gewonnen werden kann: den Vergleich mit dem durchschnittlichen organisatorischen Umsetzungsgrad anderer Praxen derselben Fachgruppe.
Dabei geht es nicht darum, aus anderen Praxen ein Vorbild abzuleiten. Ein Durchschnitt ist keine Empfehlung. Er zeigt zunächst nur, was unter vergleichbaren fachlichen Bedingungen tatsächlich umgesetzt wird.
Warum der Best-Practice-Referenzstandard allein nicht alles zeigt
Der Organisations-Referenzvergleich (ORV) verwendet zwei unterschiedliche Bezugspunkte. Der Best-Practice-Referenzstandard bildet organisatorische Regelungen, Instrumente und Verhaltensweisen ab, die sich auf empirischer Grundlage aus mehreren tausend Arztpraxen als wesentlich für eine verlässlich funktionierende Praxisarbeit erwiesen haben.
Damit lässt sich feststellen, in welchem Umfang diese Merkmale in der eigenen Praxis vorhanden sind. Ein Umsetzungsgrad von beispielsweise 70 Prozent bedeutet entsprechend, dass 70 Prozent der im Referenzstandard erfassten organisatorisch relevanten Merkmale umgesetzt werden.
Diese Information ist für sich genommen bereits aussagekräftig. Sie lässt aber eine Frage offen: Wie ist dieser Wert vor dem Hintergrund der eigenen Fachgruppe einzuordnen?
Eine hausärztliche Praxis arbeitet unter anderen Bedingungen als eine dermatologische, orthopädische oder gynäkologische Praxis. Patientenaufkommen, Terminstrukturen, diagnostische Abläufe und Leistungsprofile unterscheiden sich. Deshalb ergänzt der ORV den Best-Practice-Vergleich um eine zweite Referenz: den durchschnittlichen Umsetzungsgrad der jeweiligen Fachgruppe.
Erst beide Werte zusammen ergeben ein differenzierteres Bild.
Was zwei Referenzwerte über dieselbe Praxis aussagen können
Nehmen wir eine Praxis, die 70 Prozent des Best-Practice-Referenzstandards umsetzt. Für den Praxisinhaber ist zunächst erkennbar, dass ein erheblicher Teil der organisatorisch relevanten Merkmale vorhanden ist.
Angenommen, vergleichbare Praxen derselben Fachgruppe erreichen durchschnittlich einen Umsetzungsgrad von 55 Prozent. Dann erhält der Wert eine zusätzliche Bedeutung: die Praxis liegt zwar unterhalb der vollständigen Umsetzung des Best-Practice-Referenzstandards, zugleich aber deutlich oberhalb des durchschnittlichen Umsetzungsgrades ihrer Fachgruppe.
Liegt der Fachgruppendurchschnitt dagegen bei 78 Prozent, entsteht eine andere Einordnung: die Praxis selbst hat sich nicht verändert. Auch ihr Best-Practice-Wert ist derselbe geblieben. Verändert hat sich ausschließlich der Bezugspunkt.
Genau darin liegt der Informationswert des Fachgruppenvergleichs.
Ein einzelner Referenzwert beschreibt die Position gegenüber einem definierten Maßstab. Zwei unterschiedliche Referenzen ermöglichen es, dieselbe organisatorische Situation aus zwei Richtungen zu betrachten.
Der Durchschnitt der Fachgruppe ist kein Sollwert
Gerade beim Fachgruppenvergleich ist eine Abgrenzung wichtig. Der Durchschnitt vergleichbarer Praxen darf nicht mit einem organisatorischen Sollwert verwechselt werden.
Wenn eine Fachgruppe bestimmte Merkmale durchschnittlich nur in begrenztem Umfang umsetzt, werden diese dadurch nicht weniger relevant. Ebenso bedeutet ein überdurchschnittlicher Wert nicht automatisch, dass eine Praxis organisatorisch vollständig aufgestellt ist.
Der Fachgruppenwert beantwortet eine andere Frage:
Wie weit setzen vergleichbare Praxen den Best-Practice-Referenzstandard durchschnittlich um?
Der Best-Practice-Referenzstandard beantwortet dagegen:
Wie weit setzt die eigene Praxis die empirisch als relevant identifizierten organisatorischen Merkmale um?
Diese Trennung verhindert eine Fehlinterpretation, die bei Vergleichen schnell entstehen kann. Überdurchschnittlich bedeutet nicht automatisch vollständig. Unterdurchschnittlich bedeutet ebenso wenig automatisch unzureichend.
Es handelt sich zunächst um Referenzinformationen.
Der Blick über die eigene Praxis hinaus
Gerade für niedergelassene Ärzte besitzt diese zweite Referenz eine praktische Besonderheit. Medizinische Fachinformationen sind vergleichsweise leicht zugänglich. Wie Kollegen ihre Praxen tatsächlich organisieren, bleibt dagegen weitgehend unsichtbar.
Man kennt die eigene Praxis, aber kaum den organisatorischen Alltag einer größeren Zahl vergleichbarer Praxen.
Der Fachgruppenvergleich öffnet diesen ansonsten verschlossenen Vergleichsraum ein Stück weit. Nicht durch die Offenlegung einzelner Praxen, sondern über einen anonymisierten empirischen Vergleichswert.
Das kann eine bestehende Einschätzung bestätigen. Es kann ebenso eine bislang nicht erkennbare Differenz sichtbar machen. Beides ist Information.
Mehr sollte ein Referenzverfahren an dieser Stelle auch nicht beanspruchen.
Was der Praxisinhaber im ORV erhält
Im Organisations-Referenzvergleich werden deshalb nicht einfach Praxen miteinander verglichen. Ausgangspunkt bleibt der Best-Practice-Referenzstandard. Die eigene Praxis wird zunächst daran gemessen, in welchem Umfang sie die dort erfassten organisatorischen Merkmale umsetzt. Dieser Praxiswert wird anschließend um die Fachgruppen-Referenz ergänzt. Damit erhält der Praxisinhaber zwei voneinander unterscheidbare Informationen:
Best-Practice-Referenz: Wie vollständig setzt meine Praxis die organisatorisch relevanten Merkmale des Referenzstandards um?
Fachgruppen-Referenz: Wie ist dieser Umsetzungsgrad im Verhältnis zu vergleichbaren Praxen meiner Fachgruppe einzuordnen?
Hinzu kommen im ORV die drei Perspektiven von Praxisinhaber, Medizinischen Fachangestellten und Patienten. Die Erhebung erfolgt ohne Vor-Ort-Termin mithilfe standardisierter Erhebungsunterlagen.
Das Ergebnis ist keine Rangliste und kein Wettbewerb zwischen Arztpraxen. Es geht auch nicht darum, eine Praxis als besser oder schlechter zu klassifizieren. Der Fachgruppenvergleich erweitert vielmehr die Informationsgrundlage um einen Bezugspunkt, den der Praxisinhaber aus eigener Erfahrung kaum herstellen kann.
Vergleich schafft Information, keine Verpflichtung
Vielleicht liegt gerade hierin der wesentliche Unterschied zwischen einem Referenzvergleich und einer Beratung.
Eine Beratung verbindet eine Feststellung häufig mit der Frage, was daraus zu tun ist. Ein Referenzvergleich kann früher enden.
Er zeigt einen Zustand und seine Position gegenüber definierten Vergleichsgrößen.
Was ein Praxisinhaber daraus ableitet, hängt von seiner Praxis, seinen Zielen und den jeweiligen Rahmenbedingungen ab. Vielleicht bestätigt der Vergleich lediglich eine bereits vorhandene Einschätzung. Vielleicht entsteht eine neue Frage. Vielleicht wird eine organisatorische Besonderheit erstmals als solche sichtbar.
Der Referenzwert schreibt keine dieser Reaktionen vor.
Er macht lediglich etwas verfügbar, das im normalen Praxisalltag weitgehend fehlt: eine objektive Vergleichsinformation über die eigene Organisation.
Die eigene Praxis kennt der Praxisinhaber. Der Fachgruppenvergleich zeigt ihm, was er aus der eigenen Praxis heraus nicht wissen kann.
Kurz zusammengefasst
Der Fachgruppenvergleich ergänzt den Best-Practice-Referenzstandard um einen zweiten organisatorischen Bezugspunkt. Praxisinhaber können dadurch nicht nur erkennen, in welchem Umfang ihre Praxis relevante organisatorische Merkmale umsetzt, sondern diesen Wert zusätzlich gegenüber vergleichbaren Praxen derselben Fachgruppe einordnen. Der Vergleich liefert keine Vorgaben und keine Rangliste, sondern zusätzliche Referenzinformationen für eigenverantwortliche organisatorische Entscheidungen.
Transparenz
Dieser Beitrag wurde im Rahmen des Konzepts „Der zweite Denkraum“ unter Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz entwickelt. KI dient dabei der Exploration von Fragestellungen, der Erweiterung von Perspektiven, der Generierung alternativer Formulierungen, der Mustererkennung sowie der intellektuellen Auseinandersetzung mit Ideen und Annahmen.
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