Worum es geht
Teile der Ärzteschaft hadern immer noch mit der Aufhebung des Fernbehandlungsverbotes. Doch die angeführten Gründe sind nur vorgeschoben.
Die Online-Behandlung ist zunächst nur ein Kontakt
Die Gegner der Lockerung des Fernbehandlungsverbotes führen vor allem Argumente wie Rechtsunsicherheit, mögliche Datenschutzprobleme und fehlende Evaluierungen an. Viele stört auch die Möglichkeit eines unpersönlichen Erstkontaktes mit bislang unbekannten Patienten. Zur Bewertung dieser Argumente lohnt sich ein Blick auf die Tatsachen: zunächst ist das Netz-Treffen von Arzt und Patient nur ein Online-Kontakt, behandelt wird hier noch gar nicht. Wie auch im persönlichen Gespräch steht am Anfang die Anamnese. In beiden Kontaktformen muss der Arzt die zielführenden Fragen stellen und dann über die folgenden Diagnostik- und Therapie-Schritte entscheiden. Die Übernahmen der Verantwortung für die Richtigkeit seiner Entscheidungen ist Teil seines Berufes und unabhängig von der Interaktion-Form. In der Online-basierten Variante des Kontaktes hat deshalb jede Unklarheit automatisch die Bitte um ein persönliches Erscheinen in der Praxis zur Folge. Praxisinhaber können zudem bereits im Vorfeld auf ihrer Homepage und in allen Informationsmitteln zur Online-Videosprechstunde auf die eingeschränkten Möglichkeiten der Internet-Konsultation hinweisen, so dass die Erwartungen der Patienten von Beginn an kanalisiert werden und überzogene Erwartungen gar nicht erst aufkommen.
Worum es wirklich geht
Die Entscheidung, Online-Sprechstunden anzubieten, wird arztindividuell getroffen, das Angebot ist kein Zwang und kann auch selektiv auf bestimmte Patienten-Zielgruppen beschränkt werden. Ärzte, die sich für eine Nutzung entscheiden, müssen sich darüber im Klaren sein, dass für Digital-Instrumente aufgrund ihres Innovations-Charakters noch keine Leitlinien und Standards existieren, die persönliche und elektronische Kommunikation in ihrer rechtlichen und Datenschutz-Relevanz jedoch relativ vergleichbar sind. Aber hierum geht es den Gegnern auch gar nicht, denn der eigentliche Ablehnungs-Grund ist der Versuch einer Konkurrenz-Abwehr. Vor allem diejenigen Haus- und Fachärzte, die sich mit der Online-Kommunikation nicht anfreunden können, stellen sich gegen ihre Einführung, da sie befürchten, dass Kollegen, die das Angebot in ihr Repertoire aufnehmen, hierdurch relative Vorteile erzielen. Diese Grundhaltung macht gleichzeitig deutlich, wie wenig vorausschauend manche niedergelassenen Ärzte denken, denn die Online-Sprechstunde ist nur eine von unzähligen Alternativen, mit Digital-Ansätzen Wettbewerbsvorteile zu erzielen, die aber nicht unbedingt in Form von Angeboten nach außen wirken müssen, sondern sich in zufriedeneren Patienten, höherer Effizienz und besserer Produktivität ausdrücken. Welche Barrieren will man hiergegen aufbauen?
Literatur zum Thema
E-Books:
- Roadmap für die Digitalisierung der Arztpraxis
- Tipps für die erfolgreiche Patienten-Kommunikation in Online-Videosprechstunden
©Klaus-Dieter Thill / IFABS
Diesen Beitrag zitieren
Thill, Klaus-Dieter: (Titel), IFABS: BENCHMARK!, (Publikations-Datum des Beitrags)
Bildnachweis
©IFABS Photo-Edition, erhältlich bei EYEEM und GETTY IMAGES
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