DiGA-Verordnungen: Arzt-Patienten-Gespräche sind noch weit vom Best Practice-Status entfernt

Worum es geht

Ein Teil der Arzt-Anfragen in unserem Institut betrifft die Patienten-Kommunikation bei der Verordnung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Gerade hierbei kommt es darauf an, ihnen eine Wertigkeit zuzumessen, damit sie auch tatsächlich und längerfristig eingesetzt werden. Eine unbedachte Formulierung kann dieses Ziel jedoch schnell konterkarieren.

Gedankenlosigkeit torpediert die Motivation

Das „Parade-Beispiel“ hierfür ist die leider oft verwendete Patienten-Ansprache mit dem Hinweis: “Probieren Sie doch einfach einmal aus, ob sie mit dem Programm zurechtkommen und dann sehen wir weiter.“

Natürlich beschreibt die Formulierung auf eine gewisse Art die Vorgehensweise, doch sie wertet die Anwendung als Therapeutikum gleichzeitig ab, weil der gesamte Prozess, der auf die Verordnung folgt, kein Ziel hat und ebenso eine zeitliche Verbindlichkeit fehlt. Implizit vermittelt die Aussage zudem, dass es aus Sicht des Arztes auch in Ordnung wäre, wenn der Patient nicht zurechtkommt. Ergänzend interpretieren viele Patienten die Aussage auch so, als ob es bei der Probe um die technische Funktionalität des Digital-Tools geht.

Einfach besser kommunizieren

Bessere eignen sich deshalb Formulierungen wie:

  • „Ich empfehle Ihnen, die DiGA täglich zu verwenden, um den bestmöglichen Nutzen zu erzielen.“
  • „Die DiGA kann Ihnen dabei helfen, Ihre Gesundheit zu verbessern. Ich bitte Sie, sie so oft wie möglich zu verwenden.“
  • „Ich habe Ihnen die DiGA verschrieben, um Ihre Behandlung zu unterstützen. Ich empfehle Ihnen, sie gemäß den Anweisungen zu verwenden.“
  • „Ich möchte sicherstellen, dass Sie die bestmögliche Behandlung erhalten. Bitte verwenden Sie die DiGA, um Ihre Fortschritte zu verfolgen und uns Feedback zu geben.“
  • „Die Verwendung der DiGA ist ein wichtiger Teil Ihrer Behandlung. Ich bitte Sie daher, sie regelmäßig zu verwenden.“

Alle Beispiel-Formulierungen oder Mischungen aus ihnen sollten unbedingt mit einem weiteren essenziellen Handlungs-Prinzip der DiGA-Verordnung, der Verabredung von Meilensteinen und zugehöriger Gespräche zwischen Arzt und Patient, kombiniert werden: „Über Ihre ersten Erfahrungen und Eindrücke möchte ich mit Ihnen dann bei unserem nächsten Termin sprechen.“

Weiterführende Literatur zum Thema „Digitalisierung“

Roadmap für die Digitalisierung der Arztpraxis

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