Worum es geht
❓Eines der gegen den Einsatz Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) angeführten Argumente ist das „Problem“ der Zielgruppen-Bestimmung. Bei Bestands-Patienten mag sich diese Frage stellen, doch die einfachste Methode besteht darin, sie einfach zu fragen.
📋 Bei Neupatienten lässt sich die Auswahl jedoch erheblich beschleunigen, indem eine Abfrage zum Interesse in den Anamnesebogen integriert wird. Dieses Vorgehen bietet zahlreiche Vorteile:
📍 Gezielte Patientenansprache
Eine Frage im Anamnesebogen ermöglicht es Ärzten, spezifisch diejenigen Patienten zu identifizieren, die offen für digitale Gesundheitslösungen sind. Dadurch können Ressourcen und Empfehlungen gezielter verteilt werden.
📍 Effizienzsteigerung
Das direkte Erfragen der Affinität zu DiGA oder anderen digitalen therapieunterstützenden Angeboten spart Zeit während der Sprechstunde, da das Thema nicht gesondert angesprochen werden muss. Dies trägt zur Effizienzsteigerung der Gespräche bei.
📍Ausrichtung des Behandlungs-Konzeptes
Bereits vor dem ersten Patientengespräch können Praxisbesucher, die Interesse an der Option bekundet haben, einer speziell hierauf ausgerichteten Behandlungs-Strategie zugeordnet werden. Die Abfrage hilft also dabei, DiGA von Beginn an als integralen Bestandteil des Behandlungs-Konzeptes zu nutzen und nicht als isolierte Maßnahme.
📍 Image-Bildung
Die Frage signalisiert den Patienten, dass sie sich in einer Praxis befinden, die mit modernen und patientenzentrierten Behandlungsmethoden arbeitet.
🔄 Zusammenfassend ist die Abfrage zur Nutzungsbereitschaft von DiGA im Anamnesebogen für Neupatienten ein Schlüsselelement, um eine individuelle, effiziente und moderne Patientenversorgung zu gewährleisten. Sie ermöglicht eine frühzeitige und zielgerichtete Identifikation von Patienten, die für digitale Gesundheitslösungen offen sind und kann somit einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung und zur Patientenzufriedenheit leisten.