Haus- und Facharztpraxen: Was bedeutet ein Best-Practice-Umsetzungsgrad von 57 Prozent?

Wie ein Referenzwert für die Praxisorganisation richtig eingeordnet wird

57 Prozent: eine solche Zahl wirkt zunächst eindeutig. Sie liegt etwas oberhalb der Hälfte, deutlich entfernt von 100 Prozent und verleitet deshalb fast automatisch zu einer Bewertung: Ist das gut? Ist das zu wenig? Besteht Handlungsbedarf?

Für den Organisations-Referenzvergleich (ORV) wäre diese Betrachtung zu kurz gegriffen.

Wenn eine Arztpraxis einen Best-Practice-Umsetzungsgrad von 57 Prozent erreicht, bedeutet das zunächst: 57 Prozent der im Best-Practice-Referenzstandard erfassten organisatorischen Merkmale werden in dieser Praxis umgesetzt.

Um zu verstehen, was diese Aussage bedeutet, muss allerdings zunächst klar sein, wofür die zugrunde liegende Referenz steht.

Wofür die 100 Prozent des Best-Practice-Referenzstandards stehen

Der Best-Practice-Referenzstandard umfasst alle organisatorische Verfahren, Instrumente und Verhaltensweisen, die sich auf empirischer Grundlage als wesentlich dafür erwiesen haben, dass ein Praxisbetrieb auch unter wechselnden Anforderungen und Belastungen verlässlich und möglichst reibungslos funktioniert. Seine Grundlage bilden Auswertungen aus mehreren tausend Arztpraxen.

100 Prozent stehen damit für die vollständige Umsetzung der im Referenzstandard erfassten organisatorischen Merkmale.

Das beschreibt keine „perfekte Praxis“ und auch kein theoretisches Idealmodell. Der Standard bildet vielmehr einen empirisch begründeten Bezugspunkt dafür, wie vollständig die für einen stabil funktionierenden Praxisbetrieb relevanten organisatorischen Voraussetzungen umgesetzt sind.

Bei einem Wert von 57 Prozent sind entsprechend 57 Prozent dieser im Referenzstandard erfassten Verfahren, Instrumente und Verhaltensweisen in der Praxis vorhanden.

Damit bekommt die Zahl ihren eigentlichen Informationsgehalt.

57 Prozent bedeuten nicht: Die Praxis funktioniert nur zu 57 Prozent

Eine Praxis mit einem Umsetzungsgrad von 57 Prozent kann ihren Alltag durchaus zuverlässig bewältigen. Patienten werden behandelt, Termine organisiert, Befunde bearbeitet, Informationen weitergegeben und täglich zahlreiche organisatorische Entscheidungen getroffen.

Der Best-Practice-Wert misst nicht, zu welchem Prozentsatz eine Praxis „funktioniert“.

Er beschreibt, wie vollständig die im Referenzstandard erfassten organisatorischen Voraussetzungen umgesetzt sind.

Das ist ein wesentlicher Unterschied.

Praxisorganisation entwickelt sich über Jahre. Manche Abläufe sind ausdrücklich geregelt, andere beruhen auf Erfahrung und eingespielter Zusammenarbeit. Gerade erfahrene Mitarbeiterinnen können organisatorische Lücken häufig ausgleichen. Sie wissen, wen sie fragen müssen, kennen Ausnahmen und finden auch für ungewöhnliche Situationen eine Lösung.

Das kann ausgesprochen gut funktionieren. Es bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass die hierfür erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen unabhängig von einzelnen Personen oder eingespielten Routinen vollständig vorhanden sind.

Ein Wert von 57 Prozent macht deshalb zunächst nur sichtbar, dass ein Teil der Referenzmerkmale umgesetzt ist und ein anderer Teil nicht.

43 Prozent Abstand sind nicht 43 Prozent Handlungsbedarf

Ebenso wichtig ist die umgekehrte Betrachtung.

Wenn 57 Prozent des Best-Practice-Referenzstandards umgesetzt werden, verbleibt rechnerisch ein Abstand von 43 Prozentpunkten zur vollständigen Referenzentsprechung. Daraus folgt jedoch nicht, dass die Praxis nun „43 Prozent verbessern“ müsste.

Eine Referenz ist keine Maßnahmenliste.

Einzelne Abweichungen können für die konkrete Praxis unterschiedlich relevant sein. Bestimmte organisatorische Lösungen können bewusst anders gestaltet sein. Rahmenbedingungen unterscheiden sich. Nicht jedes nicht umgesetzte Referenzmerkmal besitzt deshalb automatisch dieselbe praktische Bedeutung.

Der ORV stellt zunächst fest, wo die Praxis gegenüber der Referenz steht. Welche Bedeutung dieser Befund für die eigene Organisation hat, entscheidet der Praxisinhaber.

Der Gesamtwert ist erst der Anfang

Auch deshalb sollte ein Wert von 57 Prozent nicht isoliert betrachtet werden.

Zwei Praxen können denselben Gesamtwert erreichen und dennoch organisatorisch sehr unterschiedlich aufgestellt sein. Bei einer Praxis können sich die Unterschiede zur Referenz auf wenige Bereiche konzentrieren. Bei einer anderen verteilen sie sich auf zahlreiche organisatorische Felder.

Die Zahl ist identisch. Die organisatorische Konstellation dahinter ist es nicht.

Deshalb wird der Gesamtwert im ORV durch die differenzierte Betrachtung der einzelnen Erhebungsbereiche ergänzt. Hinzu kommen die Perspektiven des Praxisinhabers, der Medizinischen Fachangestellten und der Patienten.

Aus einer einzelnen Zahl entsteht so ein genaueres Bild des organisatorischen Status.

Die zweite Referenz: Wo steht die eigene Fachgruppe?

Der ORV ergänzt den Best-Practice-Umsetzungsgrad zudem um einen zweiten Bezugspunkt: den durchschnittlichen Umsetzungsgrad des Best-Practice-Referenzstandards innerhalb der jeweiligen Fachgruppe.

Angenommen, eine Praxis erreicht 57 Prozent und der Durchschnitt ihrer Fachgruppe liegt bei 46 Prozent. Dann weiß der Praxisinhaber zweierlei: Seine Praxis setzt 57 Prozent der Best-Practice-Merkmale um und liegt damit zugleich oberhalb des durchschnittlichen Umsetzungsgrades vergleichbarer Praxen.

Liegt der Fachgruppendurchschnitt dagegen bei 65 Prozent, bleibt der Best-Practice-Wert der Praxis unverändert bei 57 Prozent. Seine Einordnung im fachgruppenspezifischen Umfeld sieht jedoch anders aus.

Genau deshalb sind beide Referenzen notwendig.

Der Best-Practice-Referenzstandard zeigt, wie vollständig die organisatorisch relevanten Merkmale umgesetzt sind.

Der Fachgruppenwert zeigt, wie vergleichbare Praxen diesen Standard durchschnittlich umsetzen.

Dabei ist der Fachgruppendurchschnitt ausdrücklich kein Sollwert. Überdurchschnittlich bedeutet nicht automatisch Best Practice. Unterdurchschnittlich bedeutet ebenso wenig automatisch, dass organisatorischer Handlungsbedarf besteht.

Was der Praxisinhaber mit den 57 Prozent anfangen kann

Der praktische Nutzen des Wertes liegt deshalb nicht darin, ihn möglichst schnell mit „gut“ oder „schlecht“ zu versehen.

Er liefert zunächst eine Information, die aus dem täglichen Erleben der eigenen Praxis allein nicht gewonnen werden kann:

Unsere Praxis setzt gegenwärtig 57 Prozent der organisatorischen Merkmale des Best-Practice-Referenzstandards um.

Anschließend lässt sich betrachten, wie dieser Wert gegenüber der eigenen Fachgruppe einzuordnen ist, in welchen Bereichen die Praxis der Referenz stärker oder weniger stark entspricht und welche zusätzlichen Informationen sich aus den drei einbezogenen Perspektiven ergeben.

Erst in diesem Zusammenhang erhält die Zahl ihre individuelle Bedeutung.

Der ORV gibt dabei keine automatische Empfehlung nach dem Muster: 57 Prozent erreicht, deshalb sind bestimmte Maßnahmen umzusetzen. Er stellt Referenzinformationen bereit. Die Einordnung dieser Informationen in die konkrete Situation und die Entscheidung über mögliche Konsequenzen verbleiben beim Praxisinhaber.

Das entspricht einem Prinzip, das Ärzten aus ihrer medizinischen Tätigkeit vertraut ist: Eine Zahl erhält ihren Erkenntniswert nicht dadurch, dass sie möglichst schnell in „gut“ oder „schlecht“ übersetzt wird. Entscheidend ist, was gemessen wurde, welche Referenz zugrunde liegt und in welchem Zusammenhang der Wert betrachtet wird.

Für die Praxisorganisation gilt dasselbe.

57 Prozent sind keine Note für die Praxis. Sie zeigen, wie vollständig die organisatorischen Merkmale einer definierten Best-Practice-Referenz umgesetzt sind.

Kurz zusammengefasst

Ein Best-Practice-Umsetzungsgrad von 57 Prozent bedeutet, dass eine Praxis 57 Prozent der im Referenzstandard erfassten organisatorischen Verfahren, Instrumente und Verhaltensweisen umsetzt, die sich als wesentlich für einen auch unter wechselnden Anforderungen und Belastungen verlässlich funktionierenden Praxisbetrieb erwiesen haben. Der Wert ist weder eine Praxisnote noch bedeuten die verbleibenden 43 Prozentpunkte automatisch entsprechenden Handlungsbedarf. Seine Aussagekraft entsteht durch die differenzierte Betrachtung der Ergebnisse und den zusätzlichen Vergleich mit dem durchschnittlichen Umsetzungsgrad der eigenen Fachgruppe.

Transparenz

Dieser Beitrag wurde im Rahmen des Konzepts „Der zweite Denkraum“ unter Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz entwickelt. KI dient dabei der Exploration von Fragestellungen, der Erweiterung von Perspektiven, der Generierung von Text und alternativer Formulierungen, der Mustererkennung sowie der intellektuellen Auseinandersetzung mit Ideen und Annahmen.

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