Digitalisierung der ambulanten Medizin: Wie sich die gegenwärtig diskutierten Datenschutzprobleme auf die Arzt-Einstellung zu Apps auf Rezept auswirken

Worum es geht

Die Perspektive, dass Apps für Patienten durch Ärzte empfohlen bzw. verschrieben werden, erscheint für Marketing und Vertrieb der Anbieter auf den ersten Blick in der Umsetzung einfach, doch auf dem Weg in die Regelversorgung sind eine Reihe von Hürden zu überwinden. Das Monitoring der Marktentwicklung zeigt, welche Auswirkungen die aktuelle Datenschutz-Diskussion hat.

Skeptiker werden bestätigt, Interessenten verunsichert

Eine Barriere der Diffusion von Apps in die ambulante medizinsche Versorgung ist das Thema „Datenschutz“: nach der E-Akte VIVY kämpft auch der Betreiber von ADA HEALTH gegen Vorwürfe der Vernachlässigung eines sorgsamen Umgangs mit den gesammelten Informationen. Hinzu kommt der Plan des Gesundheitsministeriums, die medizinischen Daten der gesetzlich Versicherten ohne die Möglichkeit eines Widerspruchs der Forschung zur Verfügung zu stellen. Interviews und Befragungen zeigen, dass diese Thematik Haus- und Fachärzte in der Breite erreicht hat und in Bezug auf mögliche App-Verschreibungen Handlungsrelevanz besitzt. Die für das Fortschreiten der Transformation fatale Konsequenz besteht darin, dass nicht nicht nur die Argumente von Skeptikern und Gegnern der Digitalisierung innerhalb der Ärzteschaft bestätigt, sondern zusätzlich auch Interessenten abgeschreckt werden.

Anbieter ohne klare Ansage sind „draußen“

Die Befürchtung der Mediziner bezieht sich dabei auf drei Aspekte:

  • die Gefahr, ihren Patienten „Daten-Kraken“ zu empfehlen und hierdurch das Arzt-Patienten-Verhältnis zu verschlechtern,
  • bei missbräuchlicher Verwendung der Patienten-Informationen durch die Anbieter evtl. sogar selbst rechtlich involviert zu werden und
  • im Vorfeld von Verschreibungen / Empfehlungen lange Diskussionen zum Datenschutz führen zu müssen.

Für Haus- und Fachärzte ist es deshalb unabdingbar, von Anbietern verbindliche und dokumentierte Aussagen zur Datenerhebung, -berarbeitung und -nutzung zu erhalten, die sie – unabhängig vom „Kleingedruckten“ in den AGBs – an ihre Patienten weitergeben können. Wer hierbei die Ärzte nicht überzeugt, wird auch bei Verschreibungs-Fähigkeit nur geringen Erfolg haben.

Weiterführende Informationen

vermittelt das Briefing Paper „Apps auf Rezept: Wie gewinnt man Haus- und Fachärzte für den Einsatz? – Hinweise für Marketing und Vertrieb“, dass App-Anbieter per Mail an die Adresse post@ifabs.de anfordern können.