DiGA-Marketing: In die falsche Richtung

Worum es geht

Geprüfte DiGAs sollen von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet und durch die Krankenkasse erstattet werden. Doch kaum ein Anbieter hat ein tragfähiges Konzept für die Ansprache der Gatekeeper-Zielgruppe.

Verordner sind außen vor

Wer sich auf den Websites der potenziellen Anbieter umsieht, findet Inhalte, die vor allem Patienten und Kassen adressieren, nicht jedoch die „Entscheider“ Arzt und Psychotherapeut. Teilweise wenden sich die hierbei verwendeten Argumente sogar gegen die möglichen Kooperationspartner, indem beschrieben wird, wie Apps Patienten bei ihrer vergeblichen Suche nach medizinischer Hilfe durch Ärzte geholfen haben, ein Aspekt, der sicherlich teilweise zutrifft, aber keinen Arzt zur Verschreibung motiviert. Zudem stellt sich bei App-basierten Programmen die Frage, warum ein Haus- oder Facharzt diese verordnen soll, wenn er u. U. seine Patienten an die in die Systeme integrierten medizinischen Experten verliert.

Fehlender Support

Insgesamt betrachtet fehlen DIGA-Angeboten u. a.:

  • Nutzendarstellungen für den Arzt
  • Informationen für die MFA
  • Support und Hilfsmittel für die Verordnung
  • Konzepte zur Integration der Apps in die Patientenbetreuung und Abläufe der Praxen, aber auch
  • Kontaktmöglichkeiten für Ärzte und MFA bei Rückfragen.

Falsche Konzepte

Unsere Marktforschungs-Untersuchungen zeigen, dass viele DIGA-Anbieter auf einen Sogeffekt durch die Patienten setzen, die ihre Behandler um Verordnung der entsprechenden Apps bitten. Das ist zwar durchaus eine der Vermarktungs-Möglichkeiten, aber kein strategisch tragfähiges Konzept und eine Fehleinschätzung des Marktes, denn Ärzte verordnen nichts, das sie nicht im Detail kennen.

Auch ist man der Meinung, dass Argumente wie „wissenschaftlich basiert“ oder „von Medizinern entwickelt“ zur Überzeugung der Verordner ausreichen, doch das sind die Grundanforderungen, die diese stellen und wovon sie ausgehen. Viel wichtiger sind die Details hierzu, um prüfen zu können, ob eine App mit dem persönlichen Therapie-Regime überhaupt kompatibel ist. Der Status der Verschreibungsfähigkeit ist somit kein Garant für den Erfolg einer DIGA. Vorteile haben auf dieser Basis lediglich Angebote, die bereits eine tiefere Markt-Diffusion und -Bekanntheit aufweisen können

Briefing Paper zum Thema

Briefing Paper Nr. 28: „Apps auf Rezept: Welche Determinanten Anbieter beachten müssen, damit Ärzte ihre Anwendungen tatsächlich verordnen“. Zum Download…

Praxismanagement-Insights für Healthcare-Startups

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