Worum es geht
Ärzte(innen), die in Praxisbetrieben kooperieren, sehen einen Vorteil dieser Konstellation in der Möglichkeit, Patienten bei Nichtverfügbarkeit eines Kollegen oder einer Kollegin trotzdem zu betreuen. Doch dieses Vorgehen schadet Praxen mehr, als dass es nutzt.
Behandungs-Bereitschaft
Ein Nutzen, den Ärzte(innen) in Bezug auf Kooperationen (z. B. in Form von Praxisgemeinschaften oder Gemeinschaftspraxen) sehen, liegt in der Möglichkeit einer flexibleren Zeit- und Arbeitsgestaltung durch wechselseitige Behandlungsmöglichkeit der Patienten(innen). So kann ein Arzt / eine Ärztin in Urlaub gehen oder an einer Fortbildung teilnehmen und weiß, dass die Betreuung seiner / ihrer Patienten(innen) in guten Händen liegt.
Die Disruptions-Falle
Doch selbst wenn in einer Praxis Ärzte(innen) zusammenarbeiten, die bei der Patientenbetreuung sehr gleich gerichtet sind, muss – bis auf nicht vermeidbare Anlässe wie die Krankheit eines Arztes / einer Ärztin – unbedingt darauf geachtet werden, dass Stammpatienten immer vom gleichen Mediziner betreut werden. Wird diese Vorkehrung nicht getroffen und werden Patienten(innen) bei Sonderfällen nicht explizit darauf hingewiesen, dass an dem vereinbarten Termin „ihr“ / „ihre“ Arzt / Ärztin vertreten wird, kommt es zu einem drastischen Absinken der Patienten(innen)-Gesamtzufriedenheit („disruption of patient satisfaction“). Der Negativ-Effekt wird noch verstärkt, wenn ein(e) Behandler(in) z. B. sehr empathisch, sein / ihr Kollege / ihre Kollegin jedoch eher sachlich orientiert (oder auch umgekehrt) agiert.
Die Zufriedenheit sinkt
Viele Ärzte(innen) sehen leider diese Gefahr nicht, da sie ihre Kollegen(innen) nach fachlichen Aspekten, nicht nach der Art ihres Patienten(innen)umgangs beurteilen. Das Disruptions-Phänomen tritt aber bereits bei einem nur einem einmaligen, nicht angekündigten Behandler-Wechsel auf. Zwar bringen Praxisbesucher(innen) nach wie vor ihrem (ihrer) „gewohnten“ Arzt / Ärztin das gleiche Vertrauen entgegen, die Einstellung zur Praxis gesamt hat sich jedoch bereits tendenziell negativ verändert.
Betriebsvergleich indiziert Probleme
Ärzte(innen), die überprüfen wollen, ob die Disruptions-Falle in ihrem Betrieb greift und darüber hinaus die gesamte Praxisführung einer Benchmarking-Analyse unterziehen möchten, steht hierfür der Praxismanagement-Betriebsvergleich© zur Verfügung.