Worum es geht
Das Verordnen von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) durch einen niedergelassenen Arzt, auch ohne eine Verfügbarkeit umfangreicher Studien, ist aus einer Reihe von Gründen sinnvoll:
1️⃣ Jeder Patient ist einzigartig und hat individuelle Bedürfnisse und Präferenzen. Eine DiGA kann für bestimmte Patienten genau die richtige Lösung sein, selbst wenn es noch keine umfangreichen Studien zu ihrem Nutzen gibt.
2️⃣ Digitale Anwendungen sind jederzeit und überall awendbar. Das kann besonders für Patienten von Vorteil sein, die eine kontinuierliche Überwachung oder Unterstützung benötigen oder für die regelmäßige Arztbesuche problematisch sind.
3️⃣ DiGA stellen eine wertvolle Ergänzung zu herkömmlichen Therapiemethoden dar, indem sie beispielsweise als Zusatz zur medikamentösen Behandlung oder physiotherapeutischen Maßnahmen eingesetzt werden. Zudem sind sie frei von Nebenwirkungen.
4️⃣ Die Nutzung von DiGA vermittelt Patienten ein stärkeres Gefühl der Kontrolle und Autonomie über ihre eigene Gesundheit.
5️⃣ Der digitale Gesundheitssektor entwickelt sich rasant. Es kann sein, dass noch keine Studien für eine bestimmte Anwendung vorliegen, einfach weil sie neu auf dem Markt ist, sie kann aber dennoch ein großes Potenzial besitzen.
6️⃣ Durch das Einbinden von Patienten in die Nutzung von DiGA können Ärzte direktes Feedback zu deren Wirksamkeit und Nutzen erhalten. Dies kann zur Optimierung der Anwendungen, zur besseren individuellen Anpassung beitragen und fehlende Studienergebnisse kompensieren
7️⃣ Einige DiGA können kostengünstiger als traditionelle Behandlungsmethoden sein, was sowohl für den Patienten als auch für das Gesundheitssystem von Vorteil ist.
❗️Fazit
Natürlich müssen Ärzte bei der Verordnung von DiGA sorgfältig abwägen und über den Einsatz stets für jeden Patienten individuell entscheiden. Das Argument fehlender Studien ist jedoch kein hinreichender Grund der grundsätzlichen Ablehnung einer Verordnung ohne evidenzbasierten Nachweis.